Erbschaft

IHR TESTAMENT FÜR DEN TIERSCHUTZ


Hinterlassen Sie bleibende Spuren


Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus Gutes tun und wollen dabei vor allem den Tieren helfen. Leider können Tiere selbst aber nicht erben. Wohl aber ein Tierschutzverein.

Häufig wenden sich Menschen an eine solche Einrichtung, die keine Verwandten haben und deren Erbe, wenn vorher keine Regelung getroffen wurde, nach der gesetzlichen Regelung vollständig und anonym der Staatskasse zufließen würde. Ein Testament sollte man insbesondere dann errichten, wenn man Personen außerhalb der Verwandtschaft und der Ehe, also außerhalb der gesetzlichen Erbfolge, begünstigen möchte.

Mit einer Erbregelung als Spende an "Ein Herz für Handicap Tiere e.V." können Sie auch nach Ihrem Tod aktiv etwas für den Tierschutz tun. Wir halten Ihr Andenken in Ehren und helfen Tieren in Not.

Sofern Sie mehr Informationen zum Thema Erbschaften erhalten möchten helfen wir Ihnen gerne weiter. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Udo Rauch unter Tel.: 04406/9728195 oder per E-Mail unter info@ein-herz-fuer-handicap-tiere.de gerne zur Verfügung.

Erbschaften oder Vermächtnisse an gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine sind von der Erbschaftssteuer vollständig befreit. Der Verein erhält das Vermögen im Unterschied zu anderen Erben und Vermächtnisnehmern in voller Höhe.

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